Startseite > Basics zur hessischen Finanzverwaltung
Basics Finanzverwaltung
Basics zur Hessischen Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde. Darunter gibt es eine Reihe Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist.
Die Hessische Finanzverwaltung ist durch einen dreistufigen Behördenaufbau gekennzeichnet. Oberste Finanzbehörde ist das Hessische Ministerium der Finanzen, nachgeordnet ist die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main als Mittelbehörde. Die wichtigsten Serviceeinheiten sind die örtlichen Finanzämter. Die Finanzämter sind - bis auf Zölle und Verbrauchsteuern, für die die Bundeszollverwaltung zuständig ist - für die Verwaltung der Steuern zuständig. Ausnahmen bilden die Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist.
Eines der 35 hessischen Finanzämter wird Ihr Ausbildungsfinanzamt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist grundsätzlich ein Einsatz in Ihrem Ausbildungsfinanzamt vorgesehen.